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CSRD und EU-Taxonomie für mehr Nachhaltigkeit

Thomas Wunder

Mit der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie wird die bisherige Nachhaltigkeitsberichtspflicht reformiert und ausgeweitet. Dabei wird auch eine Prüfungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte als Teil eines Lageberichts eingeführt. Die komplexen Berichtsanforderungen auf das eigene Unternehmen zu übertragen ist herausfordernd, stellt aber gleichzeitig eine unternehmerische Chance dar.

 


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